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NÖ WOHNBONUS

Die Landesregierung hat in Ihrer Sitzung am 15.10.2024 den NÖ Wohnbonus beschlossen. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu entlasten. Der Wohnkostenzuschuss kann vom 21. Oktober bis 15. Dezember 2024 beantragt werden.

 

Was sind die Voraussetzungen und wer kann die Förderung erhalten?

Ein Antrag kann von Personen gestellt werden, wenn

  • diese zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz und den tatsächlichen Aufenthalt im Bundesland Niederösterreich haben,

  • diese zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendet haben und

  • das höchstzulässige Haushaltseinkommen nicht überschreiten.

Den NÖ Wohnbonus können jene Haushalte erhalten, deren zu beurteilendes jährliches Bruttohaushaltseinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges Jahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigt:

  • € 18.000,- Brutto, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat

  • € 45.000,- Brutto, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben

Wie kann ich den Antrag stellen?

Am einfachsten ist die Beantragung online unter https://onlineratgeber.noel.gv.at/wohnbonus/. Durch klicken auf das gelbe Feld „Antrag“ gelangen Sie zu einem Online-Ratgeber und in weiterer Folge zu dem Online-Antrag für den NÖ Wohnbonus.

Ebenfalls kann bei der Hotline unter 02742 9005 15970 die Zusendung eines Antragsformulars beantragt werden.

Auch besteht die Möglichkeit den Antrag (hier als Download) auszufüllen, zu unterschreiben und per E-Mail an

wohn-heizkostenzuschuss@noel.gv.at oder per Post (direkt an das Amt der NÖ Landesregierung) zu schicken.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängig, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen erfüllen. Der Zuschuss beträgt für die erste Person im Haushalt € 80,- und für jede weitere Person € 30,-.

 

Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes Niederösterreich unter www.noe.gv.at.

 

Gerne können Sie sich bei etwaigen Fragen auch an unser Bürgerservice unter 02236/71583 wenden.

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